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Rekonstruktion eines Tötungsdelikts durch Infrarot-Fotografie

Präsentation/Vortrag - 15.09.2015

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Schlagwörter (Tags)
Infrarot Fotografie, Blutspuren Analyse
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Zitation
Sterzik V, Bohnert M (2015). Rekonstruktion eines Tötungsdelikts durch Infrarot-Fotografie. Präsentiert bei: 94. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, Leipzig, Deutschland
Art
Präsentation/Vortrag (Deutsch)
Name der Veranstaltung
94. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (Leipzig, Deutschland)
Veröffentlichungsdatum
15.09.2015
Kurzbeschreibung/Zielsetzung

Einleitung. Eine 30-jährige Frau wurde tot in der Wohnung ihres Ex-Lebensgefährten gefunden, nachdem Nachbarn Schreie gehört hatten. Der Mann selbst hatte die Polizei verständigt und angegeben, er und seine Freundin seien in der gemeinsamen Wohnung überfallen worden. Er wies 3 Bauchstiche, einen Stich in den Unterschenkel und mehrere oberflächliche Schnittverletzungen auf. Die junge Frau verstarb aufgrund stumpfer und scharfer Gewalteinwirkung. Am Tatort wurden mehrere herumliegende Kleidungsstücke sichergestellt.
Methoden. Es wurde eine Blutspurenmusterverteilungs-Analyse am Tatort und an der Bekleidung beauftragt. Da die Blutspuren auf den teils schwarzen Kleidungsstücken mit bloßem Auge nur unzureichend zu erkennen waren, wurde die Begutachtung im nahen infraroten Wellenlängenbereich durchgeführt. Zum Einsatz kamen dabei eine für Infrarotaufnahmen geeignete Spiegelreflexkamera sowie eine Infrarotlichtquelle.
Ergebnisse. Die dunklen Kleidungsstücke reflektierten das Infrarotlicht und erschienen daher hell, während sich die Blutspuren aufgrund von Lichtabsorption dunkel zeigten. Aufgrund des deutlichen Kontrastunterschieds konnten die Blutspuren auf den Kleidungsstücken dargestellt und bewertet werden. Es zeigten sich an der Kleidung des Mannes neben Durchtränkungen und Kontaktspuren massenhaft teils kleinste Spritzspuren. Rekonstruktiv besonders bedeutsam waren Spritzspuren an der Innenseite einer Hose sowie an einer Sturmhaube.
Schlussfolgerungen. Die Spuren belegten, dass die Bekleidungsstücke bei der Tatausführung getragen worden waren. Der Mann wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.